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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Luftaufnahmen

§ 1: Allgemeines

Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB genannt) gelten für alle von HUNTERS CHOICE GmbH (im Folgenden solarcheck.24 genannt) durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.

§ 2: Preise

Angebote, Preisangaben und dergleichen, die auf der Website von solarcheck.24 oder auf Werbeunterlagen und Prospekten zu finden sind, sind unverbindlich.

§ 3: Vertragsschluss

Nach einem ersten schriftlichen oder telefonischen Kontakt erstellt solarcheck.24 möglichst schnell ein Angebot. Das Angebot wird an den Auftraggeber versandt, die AGB's sind auf der Homepage wwwsolarcheck.24 publiziert. Frühere mündliche Absprachen sind nicht verbindlich. Die Annahme von Angebot und AGB erfolgt durch eine schriftliche Bestätigung (E-Mail) des Auftraggebers, der damit bestätigt, die AGB von solarcheck.24 zu akzeptieren. Der Vertrag kommt zustande, sobald solarcheck.24 eine schriftliche Auftragsbestätigung des Auftraggebers mit dem oben genannten Inhalt erhalten hat, oder eine Bestellung auf der Homepage wwwsolarcheck.24 getätigt wurde.

§ 4: Zahlungskonditionen

Es gelten die vertraglich vereinbarten Preise und Konditionen. Sofern keine besonderen Zahlungsfristen vereinbart sind, müssen Rechnungen stets ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen bezahlt werden. Kosten, die bei einem Zahlungstransfer entstehen, sind vom Auftraggeber zu tragen. solarcheck.24 hat Anspruch auf den vollständigen Rechnungsbetrag. Erst nach Zahlungseingang dürfen die entsprechenden Nutzungsrechte der Daten vom Auftraggeber in Anspruch genommen werden.

Bei einem Auftragsvolumen von mehr als CHF 2'000 behält sich solarcheck.24 das Recht vor, 50% des Betrags als Anzahlung vor Beginn des Auftrags zu verlangen.

Wird ein Abonnement über die Webseite von solarcheck.24 gebucht, so wird der entsprechende Betrag automatisch einmal jährlich der angegebenen Kreditkarte belastet.

§ 5: Lieferbedingungen

Die Original-Dateien werden entweder vor Ort übergeben, per Webtransfer übertragen oder auf einem Datenträger angeliefert. Die genaue Lieferart wird im Angebot festgelegt. Nachträglich gewünschte Änderungen der Lieferart können zusätzliche Kosten verursachen. Eventuell benötigte Datenträger werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt, sofern sie nicht zuvor bereitgestellt wurden. solarcheck.24 liefert die Auftragsdaten spätestens 30 Tage nach Auftragsausführung oder gemäß schriftlicher Vereinbarungen. solarcheck.24 behält sich das Recht vor, Lieferdaten bis zum Zahlungseingang zurückzuhalten.

§ 6: Gefahrenübergang

Nutzen und Gefahr gehen mit der Übergabe des Bildmaterials an den Transportlogistikpartner auf den Auftraggeber über. solarcheck.24 lehnt jegliche Haftung für mittelbare Folgeschäden ab.

§ 7: Beanstandungen

7.1. Die Lieferung ist durch den Auftraggeber sofort nach Erhalt zu prüfen. Beanstandungen können nur innerhalb von fünf Tagen nach Empfang berücksichtigt werden. Die Lieferungen gelten als angenommen, wenn keine fristgerechte schriftliche Beanstandung erfolgt. Bei nachweisbar fehlerhafter Lieferung wird, unter der Voraussetzung einer schriftlichen und fristgerechten Beanstandung, Ersatz geleistet. Weitergehende Ersatzansprüche sind ausgeschlossen.

7.2. Bei Schlechtwetter (einschliesslich Sonnenaktivität mit einem K-Index größer als 4) kann in keiner Form Schadensersatz oder eine Beanstandung geltend gemacht werden.

7.3. Wenn der Bildausschnitt wichtig ist, muss der Auftraggeber vor Ort sein, um dem Drohnenpiloten entsprechende Anweisungen zu geben. Ist der Kunde nicht vor Ort, können keine Beanstandungen bezüglich des Bildausschnitts gemacht werden.

§ 8: Haftung

solarcheck.24 haftet dem Auftraggeber nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Bei Verlust oder Beschädigung der von solarcheck.24 zur Bearbeitung übergebenen Daten beschränkt sich die Haftung auf die Ersatzlieferung in der Länge der verlorengegangenen oder beschädigten Teile. solarcheck.24 ist nicht verpflichtet, Versicherungen abzuschliessen. Für den Verlust von Daten haftet solarcheck.24 nicht, wenn der Schaden darauf beruht, dass der Auftraggeber es unterlassen hat, Datensicherungen vorzunehmen, sodass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können. Diese Regelungen gelten auch zugunsten von Zulieferern und externen Mitarbeitern von solarcheck.24.

§ 9: Rücktritt, Stornierung, Terminverschiebung

Der Auftraggeber hat das Recht, einen Aufnahmetermin zu kündigen. Dies muss mindestens 168 Stunden (eine Woche) vor dem eigentlichen Termin geschehen. Bei Verschiebung des Termins aufgrund von Schlechtwetter muss dies 24 Stunden vor dem eigentlichen Termin geschehen. Bei Verschiebungen innerhalb dieser Fristen wird nichts in Rechnung gestellt. Werden die Fristen nicht eingehalten, werden 50% des Auftrags in Rechnung gestellt. Anzahlungen werden bei Vertragsrücktritt oder Nichteinhaltung des Fototermins nicht zurückerstattet. Sollte solarcheck.24 die Luftaufnahmen aufgrund technischer Probleme der Drohnen oder Flugunfähigkeit des Piloten nicht durchführen können, wird die Rechnung innerhalb von 7 Tagen storniert und Vorauszahlungen werden rückerstattet. Schadensersatz kann in diesem Fall nicht geltend gemacht werden.

§ 10: Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber versichert ausdrücklich, alle Rechte zur Auftragserteilung zu besitzen und nötigenfalls im Voraus zu organisieren. Sollten durch den Auftrag die Rechte Dritter verletzt werden, ist der Auftraggeber dafür vollumfänglich haftbar. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Personen, deren Daten oder Eigentum durch die Film- oder Flugaktivität möglicherweise betroffen sind, im Voraus zu informieren und deren Einwilligung einzuholen.

§ 11: Wetter

Kein Flug bei Regen, Schneefall, hoher Sonnenaktivität (K-Index größer 4) oder Temperaturen unter -5 Grad. Tritt am abgemachten Flugtag eine dieser Bedingungen ein, gibt es keine finanzielle Entschädigung. Bei schlechtem Wetter wird ein neuer Termin vereinbart.

§ 12: Leistungen

Die Erstellung von Film- und Fotoaufnahmen erfolgt unter Einhaltung der nationalen und lokalen rechtlichen Vorschriften. In einem Umkreis von 5 km um die Pisten eines Flugplatzes ist eine Bewilligung des Flugplatzleiters erforderlich, die von solarcheck.24 eingeholt wird. Lehnt der Flugplatzleiter ab, ist kein Drohnenflug möglich, und es kann kein Schadensersatz geltend gemacht werden. Nationale Gesetze können beim BAZL eingesehen und vor Auftragserteilung angefragt werden. Sicherheit hat oberste Priorität. solarcheck.24 behält sich das Recht vor, vor Ort Flüge aus Sicherheitsgründen zu verweigern oder abzubrechen. In einem solchen Fall kann kein Schadensersatz geltend gemacht werden.

§ 13: VR360°-Aufnahmen

Bei der Erstellung von VR360°-Aufnahmen wird versucht, so wenige Schnittkanten (Parallaxenverschiebungen) wie möglich zu produzieren. Ein Anspruch wegen Sichtfehlern ist ausgeschlossen.

§ 14: Urheber- und Nutzungsrechte

Alle von solarcheck.24 gefertigten Aufnahmen sind geschützte Werke im Sinne des Urheberrechtsgesetzes. Soweit nicht anders vereinbart, erhält der Kunde die Nutzungs-, nicht aber die Urheberrechte an den erstellten Datenerzeugnissen, da Urheberrechte grundsätzlich nicht übertragbar sind. solarcheck.24 behält das Urheberrecht und kann die Daten auch für eigene Zwecke nutzen (z.B. als Werbung auf der eigenen Website), sofern dies vom Kunden nicht anders gewünscht wird. Die Nutzungsrechte liegen grundsätzlich nur beim Kunden. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte bedarf der schriftlichen Bestätigung durch solarcheck.24. Bei öffentlicher Verwertung der Datenerzeugnisse muss, sofern nichts anderes vereinbart wurde, „solarcheck.24 by HUNTERS CHOICE GmbH“ als Urheber genannt werden.

§ 15: Änderungen und Ergänzungen

solarcheck.24 behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Die neuen Bedingungen werden dem Auftraggeber mitgeteilt und gelten ohne Widerspruch innerhalb von 10 Tagen als genehmigt.

§ 16: Salvatorische Klausel

Sollten sich eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB als ganz oder teilweise unwirksam erweisen, gilt als vereinbart, was dem angestrebten Zweck rechtsmässig entspricht oder möglichst nahekommt. Die übrigen Bestimmungen bleiben rechtsgültig.

§ 17: Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Auf diesen Vertrag ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten zwischen dem Auftraggeber und solarcheck.24 ist Schwyz.

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